Mercedes Benz durfte ein (zugelassenes) Graffiti in der Stadt Detroit für Werbezwecke verwenden
Mercedes Benz durfte ein (zugelassenes) Graffiti in der Stadt Detroit für Werbezwecke verwenden
Mercedes Benz durfte ein (zugelassenes) Graffiti in der Stadt Detroit für Werbezwecke verwenden
I. Ausgangslage
Daniel Bombardier (nachfolgend Beklagter) hatte erlaubterweise ein Graffiti geschaffen. Teile dieses Graffitis wurden durch die Mercedes Benz USA LLC (nachfolgend MBUS) für eine Werbefotografie betreffend eines ihrer Fahrzeuge auf Instagram verwendet, ohne dass der Beklagte hiefür um eine Einwilligung ersucht worden war. Ein Jahr nach der Publikation dieser Fotografie machte der Beklagte gegenüber der MBUS eine erhebliche Entschädigung geltend, unter Androhung eines Verfahrens wegen Verletzung seiner Urheberrechte. Daraufhin löschte MBUS die Werbefotografie auf Instagram unverzüglich. Dennoch deckte der Beklagte die MBUS weiter mit diversen Drohungen ein. Mit der in Rede stehenden Klage beantragte die MBUS, u.a. unter dem Aspekt einer durch den Beklagten geltend gemachten Urheberrechtsverletzung sei festzustellen, dass sie korrekt gehandelt habe.
Gutheissung der Klage
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Verletzung von Urheberrecht
1. Spezifische Ausführungen des Gerichts zum Sachverhalt:
- Aufgrund der seinerzeit veröffentlichen Fotografie der MBUS zeigt sich ohne weiteres, dass die nur teilweise Widergabe des ...
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