iusNet Intellectual Property

Intellectual Property > Modulspezifische Rechtsgebiete > Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht

Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht

Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht

Ist «Satire […] ästhetisch sozialisierte Aggression»? Überlegung zu einer möglichen Satiredefinition

Articles thématiques
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Nicht erst seit dem Forschungsbericht von Jürgen Brummack in den 70er-Jahren wird versucht, die Satire klar zu umreissen. Klarheit bei einer möglichen Satiredefinition wäre auch von Vorteil angesichts rechtlicher Auseinandersetzungen, weshalb der Beitrag den Versuch unternimmt, ein anderes Licht auf ebenjene Text­sorte o.Ä. zu werfen. Neben den Theorieentwürfen von Jürgen Brummack und Jörg Schönert werden neue Beobachtungen diskutiert. Zur Abrundung sollen dafür ebenfalls zwei Beispielfälle erläutert werden.
sic! 04/2019

Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die «Pachmann Rechtsanswälte AG» opponierte gegenüber der «Bachmann Rechtanwälte AG» gegen deren Verwendung des Namens «Bachmann» mit firmenrechtlichen, markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Argumenten. Das Bundesgericht widerlegte dieselben, u.a. weil «Bachmann» ein Familienname sei und weil vorliegend eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sei.
iusNet IGR 16.12.2018

Voraussetzungen des Markeneintrags für Nutzungsberechtigte gemäss Art. 4 MSchG

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Art. 4 MSchG setzt für das Recht des Nutzungsberechtigten auf Markeneintrag einen nachweisbaren Vertrag voraus, der zwischen dem wirklichen und dem angemassten Inhaber der Marke bestanden hat und noch besteht und der die Wahrung der geschäftlichen Interessen des Geschäftsherrn sowie eine Ermächtigung zum Gebrauch der fremden Marke zum Inhalt hat.
iusNet IGR 26.06.2018