Rechtsprechung Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch Kommentierung Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig
Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen
Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch
Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig