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Domaine du droit 06

Markenrecht

Gebrauch des Zeichens Hybritec als "Linienmarke" für einzelne Gerätetypen über sieben Jahre genügt nicht als Beleg für die Verkehrsdurchsetzung

Éclairages
Markenrecht
Wegen bloss sporadischer Erwähnung des Zeichens in Fliesstexten und Überschriften und angesichts des fehlenden Schweiz- oder Warenbezugs und der mangelnden Abdeckung des Tessins gelang es der Markenhinterlegerin nicht, mittels Gebrauchsbelegen die Verkehrsdurchsetzung des gemeinfreien Zeichens HYBRITEC nachzuweisen.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2020

Das Karomuster einschliesslich seiner Position auf durch Bally beanspruchten Schuhwaren ist nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Der fraglichen Marke fehlt es an originärer Unterscheidungskraft, welche auch nicht durch die beanspruchte Positionierung überwunden werden kann; denn das Zeichen wird gesamthaft lediglich als Gestaltungsvariante zur Zierde von Schuhwaren aufgefasst.
iusNet IP 30.08.2020

Gutheissung aus Beweisgründen einer Beschwerde gegen die Verweigerung der Zulassung eines Zeichens von Louis Vuitton mangels Verkehrsdurchsetzung

Jurisprudence
Markenrecht
Das EUG heisst eine Beschwerde gegen die Verweigerung des Markenschutzes mangels Verkehrsdurchsetzung des geltend gemachten Zeichens gut, weil die Vorinstanz die Belege von Louis Vuitton, welche für eine ausreichende Verkehrsdurchsetzung in der EU sprechen sollten, nicht hinreichend geprüft und gewürdigt habe. Dies obschon das EUG dem Zeichen lediglich banalen und grundlegenden Inhalt zusprach.
iusNet IP 23.08.2020

Vorabentscheidung i.S. Sky/SkyKick betr. nötige Klarheit der Produkteumschreibung und Bösgläubigkeit bei Markenanmeldung

Jurisprudence
Markenrecht
Der EUGH kommt zum Schluss, ein Zeichen könne angesichts der abschliessenden Aufzählung in den Rechtsgrundlagen dazu nicht für nichtig oder ungültig erklärt werden, weil die beanspruchten Produkte nicht klar und eindeutig umschrieben sind. Indessen kann bösgläubiges Handeln mit Bezug auf die Absicht, das Zeichen zu benützen, als Nichtigkeitsgrund wirken.
iusNet IP 23.08.2020

Die Widerspruchsmarke «facebook (fig.)» setzt sich gegen «Facegirl (fig.)» bezüglich der strittigen Produkte durch

Jurisprudence
Markenrecht
Infolge Zeichenähnlichkeit sowie Produkteähnlichkeit im Bereich der Vermittlung von Begegnungsmöglichkeiten ist eine mittelbare Verwechslungsgefahr zwischen den betroffenen Zeichen zu bejahen. Daran ändert nichts, dass die angefochtene Marke sich primär auf den sexuell geprägten Begegnungsmarkt konzentriert, während das Widerspruchszeichen sich ausdrücklich von diesem Segment abgrenzt.
iusNet IP 23.08.2020

Die Widerspruchsmarke «CRUNCH» setzt sich gegen «TIFFANY CRUNCH N CREAM» bezüglich der strittigen Produkte nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Obwohl Zeichenähnlichkeit, Produkteähnlichkeit im Bereich der strittigen Schokoladeprodukte vorliegen, erweist sich die jüngere Marke aufgrund einer lediglich reduzierten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke als schutzfähig.
iusNet IP 23.08.2020

Die Widerspruchsmarke «NIVEA» setzt sich für Produkte der Körper- und Schönheitspflege gegen «NEAUVIA» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Infolge zumindest entfernter Zeichenähnlichkeit sowie Produktegleichheit oder -Ähnlichkeit besteht Verwechslungsgefahr betr. Waren oder Dienstleistungen auf dem Gebiet von Körper- und Schönheitspflege. Keine Verwechslungsgefahr besteht betr. Pharma- und Hygieneprodukte, weil sie mit erhöhter Aufmerksamkeit erworben werden und «NIVEA» hier nur durchschnittlich kennzeichnungskräftig ist.
iusNet IP 23.08.2020

Die Widerspruchsmarke «Nusr-Et (fig)» setzt sich mangels Nachweis notorischer Bekanntheit in der Schweiz gegen «Nusr-Et (fig)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Marke «Nusr-Et (fig)» geniesst zwar im Ausland Schutz und betrifft u.a. eine bekannte Restaurantkette. Die Belege für eine notorische Bekanntheit des Zeichens in der Schweiz beziehen sich jedoch primär auf die Person des Mitinhabers der nach ihr benannten Restaurantkette und nicht auf die Widerspruchsmarke.
iusNet IP 22.08.2020

Die Widerspruchsmarke «Helsana. Engagiert für das Leben» setzt sich gegen «HELSINN Investment Fund (fig.)» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Infolge Zeichenähnlichkeit sowie Produkteidentität der beiden Zeichen im Bereich des Finanzwesens setzt sich die Widerspruchsmarke durch. Dabei bejaht das Gericht die Verwechslungsgefahr zusammenfassend auch damit, dass betr. Eintragung der Widerspruchsmarke für Versicherungsdienstleistungen eine zu grosse Nähe der Zeichen bestehe.
iusNet IP 22.08.2020

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