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Domaine du droit 06

Markenrecht

Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren

Éclairages
Markenrecht
Jedermann kann ein administratives Löschungsverfahren einleiten. Die Motive sind irrelevant (kein Rechtsschutzinteresse notwendig). Das Rechtsmissbrauchsverbot kommt auch im administrativen Löschungsverfahren zur Anwendung, ist jedoch auf den sehr engen Streitgegenstand eines solchen Verfahrens beschränkt. Markentrolle könn(t)en somit erfolgreich Löschungsverfahren (gegen Marken von grossen Unternehmen) durchführen.
Matthias Steinlin
iusNet IP 26.04.2021

Die Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs setzt kein Rechtschutzinteresse des Antragstellers voraus, jedoch das Fehlen von Rechtsmissbrauch

Jurisprudence
Markenrecht
Im Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs erfolgt keine Prüfung des Rechtsschutzinteresses, jedoch besteht der Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs und hat der Antragsteller den Nichtgebrauch mittels geeigneter Beweismittel glaubhaft zu machen.
iusNet IP 26.04.2021

«100% PURE CACAO FRUIT WHOLEFRUIT (fig.)» ist für die beanspruchten Kakaoprodukte nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen wirkt mit Bezug auf die beanspruchten Kakaoprodukte im Gesamteindruck direkt beschreibend und ist damit nicht unterscheidungskräftig. Daran ändern die grafischen Elemente nichts, zumal die Abbildung der Kakaofrüchte den beschreibenden Charakter noch verstärkt.
iusNet IP 29.03.2021

«SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass die angebotenen Dienstleistungen markenrechtlich aus der Schweiz stammen, weshalb das Zeichen selbst bei der Annahme, es enthalte einen Herkunftshinweis, nach der Definition in Art. 49 Abs. 1 MSchG zutreffend, damit im Sinne von Art. 2 lit. c sowie Art. 47 Abs. 3 MSchG zulässig und deshalb im Markenregister einzutragen wäre.
iusNet IP 29.03.2021

Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig

Éclairages
Markenrecht
Auf Übertragung der Marke kann geklagt werden, wenn der Beklagte sich diese angemasst hat (Art. 53 Abs. 1 MSchG). Unter Marke wird die registrierte Marke und nicht das lediglich angemeldete Zeichen verstanden. Das Bundesgericht bestätigt neu die einhellige Lehrmeinung und erklärt die Klage auf Übertragung bereits für Markenanmeldungen als zulässig.
Niklaus Mürner
iusNet IP 22.02.2021

«IT’S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS» wirkt als Denkanstoss und ist daher bezüglich Unterscheidungskraft eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Die Doppeldeutigkeit der Aussage des Zeichens es ist wie Milch aber für Menschen gedacht und die damit verbundene Anspielung, dass Milch nicht für Menschen gedacht sei, provoziert einen Denkvorgang, welcher ausreichende Unterscheidungskraft i.S. eines Hinweises der betroffenen Produkte bewirkt.
iusNet IP 22.02.2021

Das Zeichen «HALLOUMI» für Käse setzt sich gegen «BBQLOUMI (fig.)» – z.T. ebenfalls für Käse – nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das EUG verneint eine Verwechslungsgefahr trotz schwacher Zeichenähnlichkeit, weil die massgebenden Verkehrskreise bezüglich Herkunft der Produkte nicht irregeführt werden, dies zumal die Konsumenten die Widerspruchsmarke selber vordergründig auf ihr eigenes beanspruchtes Produkt – den Käse namens halloumi – beziehen.
iusNet IP 22.02.2021

Die Widerspruchsmarke «ECOWATER CHC» setzt sich gegen das Zeichen «ECOAQUA» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Zwar bestehen grosse Ähnlichkeiten bezüglich der Zeichen sowie ihrer beanspruchten Produkte und haben erstere zumindest stark allusive Wirkung. Dennoch wird eine Verwechslungsgefahr verneint angesichts des Elements «CHC» in der Widerspruchsmarke, von deren schwacher Unterscheidungskraft und einer erhöhten Aufmerksamkeit seitens des Publikums.
iusNet IP 22.02.2021

Die Widerspruchsmarke «pasta ZARA (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «ZARA» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke setzt sich gegen das jüngere Zeichen im Bereich der streitigen Waren nicht durch, weil die Produkteähnlichkeit verneint wird. Entsprechend erübrigt sich die Prüfung weiterer Kriterien einer Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 22.02.2021

Der Importeur von Waren mit Helvetia-Symbolen oder falschen geografischen Hinweisen riskiert Einziehung und Tragung von Verfahrenskosten

Jurisprudence
Markenrecht
Wer mit Helvetia-Symbolen oder falschen geografischen Hinweisen versehene Waren in die Schweiz importiert, muss die Einziehung der Produkte gewärtigen aufgrund des Vorwurfs, er habe widerrechtlich gehandelt. Selbst wenn er strafrechtlich nicht weiterverfolgt wird, können ihm Verfahrenskosten auferlegt werden mit der Begründung, sein Verhalten sei in zivilrechtlichem Sinne schuldhaft gewesen.
iusNet IP 22.02.2021

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