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Novenschranke in patentrechtlichen Zivilverfahren. Änderung der Patentansprüche wird als neue Tatsache angesehen.

Kommentierung
Patentrecht

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilverfahren. Änderung der Patentansprüche wird als neue Tatsache angesehen.

Die verfahrensrechtlichen Grundsätze (der Zivilprozessordnung) in Bezug auf Noven gelten auch in patentrechtlichen Zivilverfahren. Somit ist Art. 229 Abs. 1 ZPO zu beachten, sofern sich eine Partei bereits zweimal uneingeschränkt zur Sache geäussert hat. Eine Änderung der Patentansprüche in einem patentrechtlichen Prozess wird dem Vorbringen von Noven gleichgesetzt.
Matthias Steinlin
iusNet IP 27.10.2018

«Spezialist» geht noch – «Land» ist zu viel» oder Grenzziehung in einem Grenzfall

Kommentierung
Markenrecht

«Spezialist» geht noch – «Land» ist zu viel» oder Grenzziehung in einem Grenzfall

Ein inoffizieller Händler und Serviceanbieter von VW Originalfahrzeugen begeht gemäss Bundesgericht eine Markenverletzung, wenn er auf dem Dach seines Garagenbetriebs ein Reklame-Schild mit der Aufschrift «VW-Land Toggenburg VW-Audi Spezialist» anbringt, weil dies über die zulässige Information über das eigene Angebot hinausgeht.
Fabio Versolatto
iusNet IP 27.10.2018

Die Bildmarke von Moncler mit einem symbolischen Hahn setzt sich gegen die jüngere Marke von Rossignol mit ebenfalls einem symbolischen Hahn mehrheitlich durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Bildmarke von Moncler mit einem symbolischen Hahn setzt sich gegen die jüngere Marke von Rossignol mit ebenfalls einem symbolischen Hahn mehrheitlich durch

Es besteht eine relevante Zeichenähnlichkeit zwischen den streitigen Marken, welche beide vor allem durch einen symbolischen Hahn geprägt sind. Angesichts der mehrheitlich gleichen Produkte, welche durch die Widerspruchsmarke sowie die jüngere Marke beansprucht werden, setzt sich deshalb die Widerspruchsmarke (mit einer einzigen Ausnahme für «trottinettes») durch.
iusNet IP 27.10.2018

Die internationale Marke «FILMARRAY» ist in der Schweiz nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Die internationale Marke «FILMARRAY» ist in der Schweiz nicht schutzfähig

Das Zeichen «FILMARRAY» setzt sich zusammen aus den Elementen «film» und «array», welche durch das angesprochene Medizinalpersonal ohne weiteres als beschreibend im Sinne eines Hinweises auf einen strukturierten Aufbau auf einer Film-Oberfläche verstanden wird, weshalb es dem Gemeingut zuzuschreiben ist.
iusNet IP 27.10.2018

Die Widerspruchsmarken «Fix», «Profix», «Variofix», «Autofix» sowie «Multifix» setzen sich gegenüber «I.S.T. Kingfix» im Wesentlichen nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Widerspruchsmarken «Fix», «Profix», «Variofix», «Autofix» sowie «Multifix» setzen sich gegenüber «I.S.T. Kingfix» im Wesentlichen nicht durch

Infolge schwacher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken ist die angefochtene Marke trotz weitgehender Produkte- sowie Zeichengleichheit – mit einer einzigen Ausnahme betr. elektrische und elektronische Zutrittskontrollapparate, bei denen ausreichende Kennzeichnungskraft vorliegt – nicht als verwechslungsgefährdend zu qualifizieren.
iusNet IP 27.10.2018

Das Zeichen «Weissenstein» ist keine indirekte Herkunftsangabe und deshalb auch für nicht-schweizerische Waren schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Zeichen «Weissenstein» ist keine indirekte Herkunftsangabe und deshalb auch für nicht-schweizerische Waren schutzfähig

Das IGE verlangte, dass das Zeichen «Weissenstein» nur für Waren schweizerischer Herkunft verwendet wird. Das BVGer hält dem entgegen, dass der Berg Weissenstein lediglich in der Region Solothurn eine gewisse Bekanntheit geniesse und nicht in Bezug auf die gesamte Schweiz. Deshalb liege keine indirekte Herkunftsangabe und damit auch hinsichtlich Produkten ausländischer Herkunft keine Täuschungsgefahr nach MSchG vor.
iusNet IP 27.10.2018

Dem Zeichen «Gourmet (fig.)» von Nestlé für Tierfutter ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren

Rechtsprechung
Markenrecht

Dem Zeichen «Gourmet (fig.)» von Nestlé für Tierfutter ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren

Das Wort «Gourmet» ist im Zusammenhang mit Tierfutter als lediglich beschreibend und anpreisend zu qualifizieren, und die grafische Gestaltung tritt gegenüber dem Wortteil deutlich zurück, sodass auch sie keine ausreichende Unterscheidungskraft bewirkt.
iusNet IP 27.10.2018

«nickelodeon BLAZE AND THE MONSTER MACHINES (fig)» ist im Vergleich zu «MONSTER REHAB», «MONSTER ENERGY ZERO ULTRA» und «MUSCLE MONSTER» eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

«nickelodeon BLAZE AND THE MONSTER MACHINES (fig)» ist im Vergleich zu «MONSTER REHAB», «MONSTER ENERGY ZERO ULTRA» und «MUSCLE MONSTER» eintragungsfähig

Trotz Übereinstimmungen bezüglich der beanspruchten Produkte sind insbes. die visuellen und sinnmässigen Unterschiede der fraglichen Marken so gross, dass eine schädliche Zeichenähnlichkeit zu verneinen ist. Das BVGer weicht damit mehrheitlich von der Argumentation des IGE ab.
iusNet IP 27.10.2018

Die Zeichen der Glycine Watch SA erweisen sich im Vergleich zu den fraglichen Marken von Armani als korrekt

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Zeichen der Glycine Watch SA erweisen sich im Vergleich zu den fraglichen Marken von Armani als korrekt

Die Zeichen der Glycine Watch SA weisen wesentliche Unterschiede auf im Vergleich zu den Marken, welche die Armani-Gruppe geltend macht. Als einzige Gemeinsamkeit erscheint die in allen betroffenen Zeichen verwendete Flügelform, was nicht ausreicht, um eine schädliche Zeichenähnlichkeit zu bewirken.
iusNet IP 27.10.2018

«Swiss Avia Consult Sàrl» ist im Verhältnis zu «AVIA Fédération d’Importateurs Suisses indépendants en produits pétroliers» sowie «Avia SA» unzulässig

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Internet Domains

«Swiss Avia Consult Sàrl» ist im Verhältnis zu «AVIA Fédération d’Importateurs Suisses indépendants en produits pétroliers» sowie «Avia SA» unzulässig

Die Firma «Swiss Avia Consult Sàrl» schafft im Vergleich zu den Firmen «AVIA Fédération d’Importateurs Suisses indépendants en produits pétroliers» sowie «Avia SA» eine unzulässige Verwechslungsgefahr. Gleiches gilt bezüglich des durch die Swiss Avia Consult Sàrl verwendeten Domainnamens «swissaviacolsult.ch».
iusNet IP 27.10.2018

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