Im vorliegenden Bundesverwaltungsgerichtsentscheid standen die Bildmarken der Apple Inc. einer Bildmarke gegenüber, die angeblich einen Apfel darstelle. Trotz Gleichheit bzw. starker Gleichartigkeit der Waren und Dienstleistungen und anerkannter gesteigerter Bekanntheit für gewisse Waren und Dienstleistungen, verneint das Gericht eine markenrechtlich relevante Kollision der fraglichen Bildmarken.