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Die Widerspruchsmarke «VALSER (fig.)» setzt sich gegen «Valser Bier – Das Original Bernstein Oberbräu» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «VALSER (fig.)» setzt sich gegen «Valser Bier – Das Original Bernstein Oberbräu» durch

Entgegen der Vorinstanz bejahte das BVGer sowohl eine unmittelbare als auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr angesichts der Produktegleichheit zwischen Bieren und Mineralwässern sowie insbesondere der Verkehrsdurchsetzung der Widerspruchsmarke; dies zumal das jüngere Zeichen keine gegenüber dem älteren unterscheidungskräftigen Elemente aufweise.
iusNet IP 24.04.2022

Mangels Substantiierung von unbekannter Urheberschaft oder Rechteabtretungen fehlt eine Aktivlegitimation aus URG

Rechtsprechung
Urheberrecht

Mangels Substantiierung von unbekannter Urheberschaft oder Rechteabtretungen fehlt eine Aktivlegitimation aus URG

Die Klage der Inhaberin des Online-Nachrichtendienstes «X___» dringt (u.a.) mangels Aktivlegitimation nicht durch: In der Klage wurde nicht einmal dargelegt, wer welche der als Klagegrundlage für Schadenersatz geltend gemachten Presseartikel geschrieben hatte. Auch wurden keine relevanten Rechteabtretungen – insbes. aus Arbeitsvertrag – glaubhaft gemacht.
iusNet IP 24.04.2022

PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs

Kommentierung
Markenrecht

PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs

Im Anwendungsbereich des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz vom 13. April 1892 ist die Berufung auf den Gebrauch einer Unionsmarke in Deutschland zulässig. Der Entscheid befasst sich zudem mit dem Thema des ernsthaften Gebrauchs. Im Rahmen der Zurückweisung an die Vorinstanz wird zu prüfen sein, ob der für Dienstleistungen der Klasse 39 glaubhaft gemachte Gebrauch auch für Produkte der Klasse 9 und Dienstleistungen der Klasse 42 besteht und ob die Dienstleistungen der Klasse 39 lediglich eine Unterkategorie der Klasse 42 darstellen.
Brigitte Bieler
iusNet IP 27.02.2022

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Fachbeitrag

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Für den Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung sind gerichtliche Klarstellungen erfolgt. So ist festgestellt worden, dass Organpersonen eines Vereins, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Vergütungen hätten abrechnen müssen, gestützt auf die allgemeinen Grundsätze der persönlichen Haftung von Organpersonen bei schuldhaftem Verhalten auch persönlich für Urheberrechtsvergütungen haften können. Dabei ist zu beachten, dass wer jährlich Partys mit mehr als 1000 Gästen organisiert, wissen muss, dass für das Abspielen von Musik eine Erlaubnis einzuholen ist; unterbleibt solches, werden die tangierten Urheberrechte schuldhaft verletzt. Werden keine Urheberrechtsvergütungen bezahlt, bemisst sich der Schaden gestützt auf die Lizenzanalogie bzw. anhand der anwendbaren Tarife. Dabei ist die Anwendung der im Tarif vorgesehenen Verdoppelung der Vergütung für die Nichteinholung der Bewilligung zulässig. Ein Tarif kann allgemein vorsehen, dass bei Nichtmitwirkung der Nutzer eine Einschätzung erfolgt, welche nach Ablauf einer bestimmten Frist als anerkannt gilt, was dazu führt, dass nach Ablauf dieser Frist keine Einwände mehr gegen die Einschätzung erhoben werden können.
SJZ-RSJ 18/2021 | S. 875

Kein vorläufiger Patentschutz im Schweizer Recht

Rechtsprechung
Patentrecht

Kein vorläufiger Patentschutz im Schweizer Recht

Im Gegensatz zum EPÜ schützt das PatG vorläufig erteilte Patente nicht. Mithin verfügt der Anmelder mit einem vorläufigen Schutz seines Patents nach EU-Recht nicht über eine Aktivlegitimation nach Schweizer Recht. Es ist nicht möglich, diesen Unterschied gerichtlich zu korrigieren.
iusNet IP 18.02.2022

Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen

Kommentierung
Markenrecht

Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen

Im Widerspruchsverfahren unterlag die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» der angegriffenen Marke «SyriPic» trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit auf sinngehaltlicher Ebene. Schlüsselpunkte sind die erhöhte Aufmerksamkeit der relevanten Verkehrskreise sowie der Schutzumfang der sich gegenüberstehenden Marken.
Lucas Aebersold
iusNet IP 18.02.2022

Dem Zeichen als dreidimensionale Darstellung von Après-Ski-Stiefeln fehlt die nötige Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht

Dem Zeichen als dreidimensionale Darstellung von Après-Ski-Stiefeln fehlt die nötige Unterscheidungskraft

Das EUG bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach die als Marke verwendeten Abbildungen eines Moonboots unter Beanspruchung von Schuhen samt Bestandteilen dieser Waren die für einen Markenschutz verlangte Unterscheidungskraft nicht zu schaffen vermögen.
iusNet IP 18.02.2022

«ZARA (fig.)» und «LE DELIZIE ZARA» setzen sich gegen das jüngere Zeichen «ZARA» für die fraglichen Produkte durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«ZARA (fig.)» und «LE DELIZIE ZARA» setzen sich gegen das jüngere Zeichen «ZARA» für die fraglichen Produkte durch

Angesichts des für die massgebenden Verkehrskreise im Vordergrund stehenden Wortelementes «zara» in allen zu vergleichenden Marken besteht insbesondere aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt.
iusNet IP 18.02.2022

Die Widerspruchs-Wortmarke «Milan» setzt sich gegen «ACM 1899 AC Milan (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Widerspruchs-Wortmarke «Milan» setzt sich gegen «ACM 1899 AC Milan (fig.)» durch

Angesichts der für die massgebenden Verkehrskreise im Vordergrund stehenden Wortelemente des jüngeren Zeichens im Vergleich zur Widerspruchsmarke («Milan») besteht insbesondere aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt.
iusNet IP 18.02.2022

«MARLBORO» setzt sich für die fraglichen Produkte im Bereich des Tabakkonsums gegen «Marbo Red» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«MARLBORO» setzt sich für die fraglichen Produkte im Bereich des Tabakkonsums gegen «Marbo Red» durch

Entgegen der Vorinstanz erkennt das Gericht eine relevante Verwechslungsgefahr aufgrund von Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit, Letzteres insbesondere angesichts der Parallelen betreffend das klanglich betonte «mar..bo» in beiden Marken, und heisst auf dieser Grundlage diverse Widersprüche der Marlboro-Inhaberin gut.
iusNet IP 18.02.2022

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