iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Zentralangriff

Ein in der Schweiz angestrengter Zentralangriff gemäss Madrider Protokoll setzt keine Markttätigkeit in der Schweiz voraus

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Ziel einer Feststellungsklage auf Nichtigkeit eines Zeichens im Sinne eines sog. Zentralangriffs gemäss Madrider Protokoll in der Schweiz erfüllt die Voraussetzungen eines schutzwürdigen Interesses, auch wenn die Klägerseite in der Schweiz bezüglich der strittigen Produkte keine Geschäftstätigkeit aufweist; denn dieser Angriff bezweckt, dass mittels eines einzigen (schweizerischen) Verfahrens eine Mehrzahl von Verfahren im Ausland – ebenfalls bezüglich der strittigen Produkte – sich erübrigt.
iusNet IP 18.12.2020